Rechtsanwälte,
Fachanwälte und Notare

Seit 1946 stehen wir für umfangreiche rechtliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Mit sechs Rechtsanwälten und drei Notaren sind wir spezialisiert auf diversen Rechtsgebieten wie dem Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz und weiteren.

TERMIN VEREINBAREN ODER RÜCKRUF ERBITTEN

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die umfassende und praxisorientierte Beratung in allen Aspekten des Bau- und Immobilienrechts ist einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei.

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Neben der arbeitsrechtlichen Beratung steht die Entwicklung einer praktischen Lösung für Ihren individuellen Einzelfall im Fokus.

Fachanwalt für
Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Sachen Trennung, Scheidung, Unterhalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgang und allen weiteren Fragen des Familienrechts.

Fachanwalt für gewerb- lichen Rechtsschutz

Wir helfen gerne bei Fragen zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht bis hin zum Designrecht.

Notare in Leer, Weener und Hesel.

Notar Felix Hapig hat seinen Amtssitz in Leer, Notar Christian Schulte in Weener
und Notar Stefan Schüür in Hesel.
Die Kanzlei steht für Qualität und Kompetenz in der Notartätigkeit seit 1949.

Notartätigkeiten von A-Z

Mit drei Notaren, mit Amtssitzen in 26789 Leer, 26826 Weener und 26835 Hesel bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an notariellen Dienstleistungen. Von der Gestaltung und Durchführung notarieller Immobilienkaufverträge, über GmbH-Gründungen sowie weiterer gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen, bis hin zu Testamenten sowie Erbverträgen. Auch Eheverträge, Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen und Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Ihr Immobilienverkauf- bzw. Erwerb in sicheren Händen

Ihr Begleiter in allen Fragen des Immobilienverkaufs und Immobilienerwerbs - egal ob beim Kauf / Verkauf von Grundstücken oder Häusern, bei der Bildung oder Veräußerung von Wohnungseigentum oder aber beim Entwurf von Bauträgerverträgen und deren Beurkundung. Ebenso regeln wir dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte. Gerne unterstützen wir Sie auch beim Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen, zum Beispiel bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckung.

Den Nachlass so regeln, wie man will:
Testamente und Erbverträge

Ein Testament zu errichten, ist nicht schwer. Ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn gerade wenn dem Erblasser daran gelegen ist, durch seine Regelungen jemanden ganz besonderen zu bedenken oder aber Streit innerhalb der Familie zu vermeiden, ist es angezeigt sich professionellen Rat zu suchen. Es gilt viele Punkte zu berücksichtigen, z.B. welche Nachteile Erben in punkto Erbschaftssteuer haben könnten oder worin die Besonderheiten des sogenannten Berliner Testaments bestehen.

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgen- vereinbarungen

Gibt es keinen Ehevertrag, greifen bei Scheidung die gesetzlichen Regelungen. Diese können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Dies hilft, bösen Überraschungen im Falle einer Scheidung vorzubeugen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werde. Auch kurz vor der Scheidung ist dies noch möglich. Dann meist als sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung.

Gesellschaftsverträge zwecks Gründung bzw. bei Veränderungen

Wir beraten und beurkunden die Gründung von Kapitalgesellschaften, z.B. einer GmbH. Weitere Themen sind die Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften, Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen, Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen, Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen sowie Vollmachten.