Autokaufrecht

In der Praxis stellt der Gebraucht- oder Neuwagenkauf immer wieder ein großes Thema dar. Dabei stellen sich sowohl dem Händler, als auch dem Kunden immer wieder viele Fragen.

Gleich zu Beginn stellt sich oft die Frage, wie hat ein Autokaufvertrag überhaupt auszusehen? Wir beraten Sie bei der Frage, ob in Ihrem Fall ein wirksamer Autokaufvertrag vorliegt. Denn neben der bei vielen bekannten Thematik der Mängelrechte und einem damit verbundenen Rücktritt, gibt es ebenso Fälle, in denen der Rückabwicklung Fehler beim Vertragsschluss zu Grunde liegen.

So z.B. Anfechtungen wegen Irrtümern oder der Täuschung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Wir vertreten Autohändler und Autokäufer.

Die Voraussetzungen und Vorschriften (BGB) des Kaufrechts sind kompliziert. Daneben ist gerade im Auto-Kaufrecht eine ganze Reihe von Fällen bereits durch obergerichtliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden.

Eine fundierte Beratung, gerade bevor ein Recht gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt wird ist unerlässlich und entscheidend. Nicht selten entscheiden sich Fälle des Auto-Kaufrechts auch nach den Beweislastregeln, also der Frage wer kann was beweisen. Sollte Ihr Anliegen nur wenig Aussicht auf Erfolg haben oder mit einem hohen Kostenrisiko verbunden sein, teilen wir Ihnen auch dies in jedem Fall offen und transparent mit.


Es stellen sich oft weitere Fragen wie z.B.:


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Stefan Schüür

Ihr Ansprechpartner für das
Autokaufrecht

Stefan Schüür, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht