Bußgeldverfahren im Straßenverkehr

Jedem ist es schon mal passiert, man fährt im Auto ohne sich was Böses dabei zu denken, auf einmal blitzt es und wenige Tage später erhält man ein mehr oder weniger gelungenes Foto und einen Anhörungsbogen, in dem behauptet wird, man habe sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreitungen des notwendigen Sicherheitsabstandes, telefonieren mit dem Handy sind die häufigsten Gründe, ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Ob am Ende ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot droht, hängt davon ab, ob die Bußgeldbehörde in der Lage ist, den behaupteten Tatvorwurf nachzuweisen.

Anwaltlicher Rat lohnt sich


Um abzuschätzen, ob eine Gegenwehr Erfolg verspricht, ist es notwendig den Inhalt der Bußgeldakte zu prüfen. Akteneinsicht erhalten dabei nur Rechtsanwälte.

Aus der Bußgeldakte ergibt sich, ob das Messverfahren formal ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob die vorhandenen Lichtbilder geeignet sind, den tatverdächtigen Fahrer zu überführen oder ob Zweifel an der Vorwerfbarkeit der behaupteten Verletzung des Straßenverkehrsgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung bestehen.

Gemeinsam mit dem Betroffenen entscheiden wir über das Vorgehen in Bußgeldverfahren und können feststellen, dass in einer Vielzahl von Bußgeldverfahren formale oder tatsächliche Fehler feststellbar sind, die dazu führen, dass die Betroffenen straffrei ausgehen oder zumindest mit einer Abmilderung der angekündigten Bußgeldverfahrensfolge rechnen können.

Je nach Witterung, Tageslicht oder Positionierung der Kameras können die Tatfotos durch einen Sachverständigen nur unzureichend überprüft werden. Gelegentlich sind die Messgeräte nicht ordnungsgemäß geeicht oder nicht ordnungsgemäß aufgestellt worden. Es gibt eine Vielzahl an Anhaltspunkten, die bei einem Bußgeldverfahren überprüft werden können. Fahrverbote stellen für die Betroffenen oft eine unzumutbare Härte dar. Hier besteht regelmäßig die Chance zu erhandeln.


Auch im Bereich der verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Rechtschutzversicherung, die Verkehrsrecht erfasst, da die Bußgelder im Verhältnis zu den Kosten anwaltlicher Vertretung verhältnismäßig niedrig sind.


Es lohnt sich dennoch die anwaltliche Überprüfung eines Bußgeldverfahrens in Betracht zu ziehen, da die erfolgreiche Verteidigung dazu führt, dass beispielsweise keine Punkte mehr eingetragen werden oder auf das Fahrverbot verzichtet wird. Dies gilt umso mehr seit der Novelle des Bußgeldkataloges und der Punktereform, seither 8 Punkte ausreichen um die Fahrerlaubnis zu verlieren. In Anbetracht des aktuell geltenden Bußgeldkataloges sind diese 8 Punkte schneller erreicht als man meint, sodass es sich empfiehlt, gar nicht erst Punkte zu sammeln.

Falls Sie einen Anhörungsbogen oder einen Zeuge-Fragebogen erhalten haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden, in Abstimmung mit Ihnen prüfen wir die Erfolgsaussichten und unterstützen Sie bei der Verteidigung.


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Christian Voß

Ihr Ansprechpartner für
Bußgeldverfahren im Straßenverkehr


Christian Voß, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz