Fachanwalt für
gewerblichen Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtschutz ist der Oberbegriff für das sogenannte Immaterialgüterrecht. Rechtsanwalt und Notar Christian Voß ist der einzige Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz im Bereich Ostfriesland.

Zum Katalog der gewerblichen Schutzrechte zählen insbesondere Markenrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrechte, Designrechte, Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und ähnliches.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes kompetent zur Seite, auch zum Thema Abmahnungen (Durchsetzung einer eigenen oder Abwehr einer gegen Sie gerichteten).

Immaterielle Rechte eines Unternehmens

Die gewerblichen Schutzrechte

Der Begriff gewerblicher Rechtschutz hat nichts mit den bekannten Rechtschutzversicherungen zu tun, sondern mit den immateriellen Rechten, die einem Unternehmen im Laufe seiner Tätigkeit entstehen und entstehen können. Zum Katalog der gewerblichen Schutzrechte zählen insbesondere Markenrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrechte, Designrechte, Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und ähnliches. Gemeinsam haben diese Rechte, dass sie anders als materielle Rechte / Sachenrechte keinen greifbaren Gegenstand haben, sondern regelmäßig registriert werden müssen, um zu entstehen.

Registerrechte:
Registerrechte wie das Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchtmusterrecht und Designrecht setzen eine ordnungsgemäße Anmeldung der gewünschten Rechte voraus, die einer guten Vorbereitung bedarf.

Registerfreie Schutzrechte:
Die gewerblichen Schutzrechte erfassen auch nicht eingetragene Rechte wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht.


Hier ein kleiner Überblick besonders relevanter Themen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes:


  • Markenrecht, national und international
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht
  • Patentrecht
  • Designrecht


Das gesamte Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bietet immer wieder erhebliches Konfliktpotential, unter anderem mit Mitbewerbern. Dies führt zu den berühmt berüchtigten Abmahnungen, egal ob es sich um eine markenrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung handelt. Wir stehen Ihnen hier umfassend beratend zur Seite. Entweder helfen wir bei der Durchsetzung einer eigenen Abmahnung oder bei der Abwehr einer gegen Sie gerichteten.

Kurzer Prozess - im wahrsten Sinne:
Sämtliche gewerblichen Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte etc.) können schnell und effektiv durchgesetzt werden. Die Verfahren beginnen gelegentlich mit einer Berechtigungsanfrage, regelmäßig mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, bei der bereits die Kosten des eigenen Anwaltes durch die Gegenseite getragen werden müssen, und immer wieder führen sie in eine einstweiligen gerichtliche Anordnung, die schließlich anerkannt wird, mit der Folge das Verfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, in einer Zeitspanne von Kenntnis bis endgültige Regelung, oftmals nicht länger als 6 Wochen dauern.

Dies ist bei der heutigen Belastung der Justiz ein außergewöhnlich kurzer Zeitraum. Hintergrund dieser schnellen Verfahren ist der schnell eintretende hohe Schaden, der bei Rechtsverletzungen droht.


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Christian Voß

Ihr Ansprechpartner für den
gewerblichen Rechtsschutz


Christian Voß, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz